Verein für Sicherheit in Französisch Buchholz e.V.

Was muss ich tun, um dabei zu sein?

1. Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden. Die antragstellende Person hat im Antrag neben den Angaben zur Person anzugeben, ob sie vorbestraft oder ob gegen sie ein Straf- oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Auf Aufforderung hat sie nähere Angaben zur Bezeichnung der Straftat, zum Grund des Ermittlungsverfahrens und zum Ausgang des Verfahrens zu machen und Urteile, Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Einstellungsverfügungen, Anklageschriften oder ein Privatführungszeugnis vorzulegen. Die näheren Angaben können mündlich gemacht werden.

2. Wie erwerbe ich die Mitgliedschaft?

Ganz einfach: Antragsformular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und schriftlich an den vertretungsberechtigten Vorstand richten. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart.

3. Wie erfahre ich, dass ich als Mitglied aufgenommen wurde?

Die Aufnahme des Mitglieds wird mitgeteilt. Das Mitglied erhält zum Eintritt verschiedene Vereinsmaterialien, so z.B. Aufkleber und Schilder mit dem Vereinswappen. und es wird über den Zugang zum Vereinsforum und zur Alarm-App informiert. Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch auf Eintritt in den Verein besteht nicht.

4. Was muss ich zahlen?

Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 30 Euro und wird mit Ablauf des Monats, der auf den Monat der Aufnahme in den Verein folgt, fällig.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat und wird als Jahresbeitrag in Höhe von 120 Euro erhoben. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr ist mit Ablauf des 31. Januar desselben Geschäftsjahres fällig. Bei Vereinseintritt nach Ablauf des Januars tritt die Fälligkeit mit Ablauf des Monats, der auf den Monat der Aufnahme in den Verein folgt, ein. Im begründeten Ausnahmefall ist eine anteilige (z.B. monatliche) Zahlung während des Geschäftsjahres möglich; dann ist der Jahresbeitrag mit Ablauf des 31. Januar des folgenden Geschäftsjahres fällig.

Bei verheirateten Mitgliedern und Mitgliedern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird der Mitgliedsbeitrag nur von einem Ehepartner oder einem Lebenspartner erhoben; der andere Ehepartner oder Lebenspartner zahlt also den Aufnahmebeitrag und ist vom Mitgliedsbeitrag befreit.

Übrigens: Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerabzugsfähig. Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.


5. An wen muss ich zahlen?

Bankverbindung:

Buchholzer Sicherheit e.V.
IBAN: DE52100500000190500328
BIC: BELADEBEXXX
Berliner Sparkasse

Mitgliedsantrag:

Hier gibt es den Mitgliedsantrag zum Herunterladen:
Buchholzer_Sicherheit_Aufnahmeantrag_Stand_Juli_2023.pdf

Satzung:

Hier gibt es die Satzung zum Herunterladen:
Buchholzer_Sicherheit_Satzung_konsolidierte_Fassung_16_November_2018_Internetseite.pdf

 

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