Verein für Sicherheit in Französisch Buchholz e.V.

Was muss ich tun, um dabei zu sein?

1. Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jede natürliche Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden. Weil es um Sicherheit geht, hat die antragstellende Person anzugeben, ob sie vorbestraft oder ob gegen sie ein Straf- oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Ein Mitglied kann auch ausgeschlossen werden, wenn es rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde. Diese Hürde bzw. das Erfordernis dieser Voraussetzung ergibt sich also aus dem Vereinsziel. Wer vorbestraft ist, wird aber nicht pauschal abgelehnt, sondern jeder Antrag wird im Einzelnen geprüft. Auch für den Ausschluss aus dem Verein sieht die Satzung ein geordnetes Verfahren vor.

2. Wie erwerbe ich die Mitgliedschaft?

Ganz einfach: Antragsformular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und schriftlich an den vertretungsberechtigten Vorstand richten. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Antrag kann per Post zugesandt oder per E-Mail gesendet werden (vorstand [ät] buchholzer-sicherheit.de - [ät] bitte durch @ ersetzen).

3. Wie erfahre ich, dass ich als Mitglied aufgenommen wurde?

Die Aufnahme des Mitglieds wird mitgeteilt. Das Mitglied erhält zum Eintritt verschiedene Vereinsmaterialien, so z.B. Aufkleber und Schilder mit dem Vereinswappen. und es wird über den Zugang zum Vereinsforum und zur Alarm-App informiert. Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden. Ein Rechtsanspruch auf Eintritt in den Verein besteht nicht.

4. Was muss ich zahlen?

Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 30 Euro und wird mit Ablauf des Monats, der auf den Monat der Aufnahme in den Verein folgt, fällig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Monat und wird als Monats‐ (12 x 10 Euro), Quartals‐ (4 x 30 Euro) oder Jahresbetrag (1 x 120 Euro) erhoben. Abweichend davon sind im Einzelfall Zahlungen in anteilig unterschiedlicher Höhe oder für einen abweichenden Zeitraum möglich. Der Gesamtbetrag der Mitgliedsbeiträge für ein Geschäftsjahr ist mit Ablauf des 31. Januar des darauf folgenden Geschäftsjahres fällig.


Bei verheirateten Mitgliedern und Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden Mitgliedsbeiträge nur von einem Ehepartner oder einem Lebenspartner erhoben. Von Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft werden Mitgliedsbeiträge nicht erhoben, wenn mindestens ein Angehöriger Mitgliedsbeiträge zahlt. Zur Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft gelten die Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sinngemäß. Beiträge sind unter Angabe des Beitrags und des Zeitraums im Verwendungszweck grundsätzlich auf das Bankkonto des Vereins zu überweisen oder im Lastschriftverfahren einzuziehen. Über die Annahme von Barbeträgen im Einzelfall entscheidet der Kassenwart.

Übrigens: Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerabzugsfähig. Der Verein ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.


5. An wen muss ich zahlen?

Bankverbindung:

Buchholzer Sicherheit e.V.
IBAN: DE52100500000190500328
BIC: BELADEBEXXX
Berliner Sparkasse

Mitgliedsantrag:

Hier gibt es den Mitgliedsantrag zum Herunterladen:
Buchholzer_Sicherheit_Aufnahmeantrag_Stand_April_2019.pdf

Satzung:

Hier gibt es die Satzung zum Herunterladen:
Buchholzer_Sicherheit_Satzung_konsolidierte_Fassung_16_November_2018_Internetseite.pdf

 

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